______________________________________________WIR SIND UMGEZOGEN!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Stand 10.2014

§ 1 Geltungsbereich

1. Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere ABG gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Durch Erteilung von Aufträgen erkennt der Kunde die Geltung unserer AGB an.

2. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

3. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk. Bei Lieferungen frei Haus werden Kosten für Fracht, Porti, Versicherungen und sonstige Nebenleistungen gesondert in Rechnung gestellt bzw. in den Angebotspreis eingerechnet.

2. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in unseren Preisen zwingend enthalten.

3. Ist der Kunde Unternehmer, geben wir lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist damit nicht in unseren Preisen enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4. Ist der Kunde Verbraucher, sind Preiserhöhungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen, entsprechend der Kostenentwicklung zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt.

5. Ist der Kunde Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.

6. Die Gesamtvergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes bei uns maßgebend. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Ratenzahlung wird nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung akzeptiert. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung. Deren Spesen und Kosten, sowie die Gefahr für rechtzeitige Verlegung und Protesterhebung gehen in vollem Umfang zu Lasten des Kunden.

7. Ist der Kunde Verbraucher, werden bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens und dessen Geltendmachung bleibt vorbehalten.

8. Ist der Kunde Unternehmer, werden bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

9. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

10. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

11. Bei Auslandskunden gehen die Überweisungskosten zu Lasten des ausländischen Auftraggebers.

Bei Drittlandskunden gehen die Zollgebühren und die Einfuhrumsatzsteuer zu Lasten des Auftraggebers.

Der europäische Auftraggeber hat seine Umsatzsteuer-ID-Nummer zu nennen.

§ 3 Leistungszeit

1. Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und in Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt.

Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

2. Maßgebend für die Erfüllung von Lieferterminen ist der Tag der Versendung bzw. der Anlieferung durch uns.

3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem er in Annahmeverzug geraten ist oder damit begonnen hat, seine Mitwirkungspflichten zu verletzen.

§ 4 Gefahrübergang

1. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist und der Kunde Unternehmer ist, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an ihn auf den Kunden über.

§ 5 Haftung für Mängel

1. Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von 2 Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Waren übernommen haben.

2. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

3. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der Lieferung neuer Sachen 2 Jahre, bei der Lieferung gebrauchter Sachen 1 Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels handelt. Für diese gilt § 7.

4. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer 1 Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels handelt. Für solche Ansprüche gilt § 7.

§ 6 Haftung für Schäden

Ist der Kunde Verbraucher, ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen. sowie aus Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und für den Ersatz von Verzugsschäden im Sinne von § 286 BGB. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist jedoch für jede vollendete Woche des Vollzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0.5 % des Lieferwertes, insgesamt höchstens jedoch auf 5 % des Lieferwertes begrenzt.

2. Ist der Kunde Unternehmer, ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen. sowie aus Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und für Verzugsschäden im Sinne von § 286 BGB. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, haften wir nur für den typischerweise entstehenden Schaden. Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5% des Lieferwertes, insgesamt höchstens jedoch auf 5% des Lieferwertes begrenzt.

3. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

4. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches. Bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels beginnt der Lauf der Verjährungsfrist ab Übergabe der Sache.

5. Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

2. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zu Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.

3. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen der Ware in sonstiger Weise. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein den Dritten auf unsere an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht verpflichtet oder nicht in der Lage Ist. diese zu erstatten.

4. Ist der Kunde Unternehmer, tritt er uns für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, von deren Vermietung oder der Begründung eines ähnlichen Nutzungsverhältnisses an ihr schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.

5. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20 %, haben wir auf Verlangen des Bestellers uns zustehende Sicherheiten nach unserer Wahl im entsprechenden Umfang freizugeben.

§ 8 Verjährung eigener Ansprüche

Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in 5 Jahren. Für den Beginn der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

§ 9 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 10 Schriftform

Mündliche Zusagen durch unsere Vertreter oder sonstige Hilfspersonen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

§ 11 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Standort der Werkstatt und Zahlungsort unser Geschäftssitz.

2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

3. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. 

Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten GmbH
Bodelschwinghstr. 2, 83301 Traunreut
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